§1 Der Unterricht findet in den Unterrichtsräumen der Musikschule statt.
§2 Die Schulordnung enthält im Allgemeinen Bedingungen, unter denen die Musikschule den Unterricht der ihr anvertrauten Schüler übernimmt.
§3 Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem Tage der Aufnahme der Schulordnung unterworfen. Die Aufnahme kann jederzeit erfolgen.
§4 Der Austritt kann nur schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
§5 Die Schülerinnen und Schüler haben an jeder für sie angesetzten Unterrichtsstunde teilzunehmen und sich pünktlich zu Beginn derselben im Unterrichtsraum einzufinden.
§6 Ist die Lehrkraft erkrankt oder sonst verhindert, so ist die Musikschule berechtigt, die Schülerinnen und Schüler durch eine gleichwertige Ersatzkraft unterrichten zu lassen oder die ausgefallenen Unterrichtsstunden nachholen zu lassen.
§7 Entschuldigungen wegen Unterrichtsversäumnis sind nicht dem betreffenden Lehrer, sondern schriftlich oder fernmündlich der Schulleitung mitzuteilen.
§8 Jeder Schüler / jede Schülerin hat bei Wohnungswechsel binnen einer Woche seine neue Anschrift mitzuteilen.
§9 Stunden, die durch Fehlen der Schüler ausfallen, gelten als gegeben.
§10 Alle, den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellten Instrumente, Arbeitsmittel und Noten sind ordnungsgemäß zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verlust haben die Schülerinnen und Schüler Ersatz zu leisten. Die zum Unterricht benötigten Noten, Bücher, Hefte usw. haben die Schülerinnen und Schüler selbst zu stellen.
§11 Der Aufenthalt in den Räumen der Musikschule ist den Schülerinnen und Schülern nur zu den angesetzten Stunden gestattet.
§12 Die Schulleitung übernimmt für eingebrachte Garderobe und Fahrräder keine Haftung.
§13 Es gelten die Schulferien des Landes NRW. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Musikschule geschlossen.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.